Augusto Sommergarten - Hygienekonzept

Die folgenden Regeln gelten auf dem Veranstaltungs-Gelände am Haus der Presse.

Augusto Sommergarten - Hygienekonzept
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Grundlagen


Der Augusto Sommergarten ist eine Kulturveranstaltungsreihe am Haus der Presse in Dresden. In der aktuellen Lage ist diese Reihe eine Chance, das kulturelle Leben unter Einhaltung der hygienischen Auflagen und Notwendigkeiten zu reaktivieren.

1. Der Augusto Sommergarten findet im Freien statt. Die begehbare Veranstaltungsfläche für Besucher hat eine Fläche von ca. 1.100 m².

2. Die räumlichen Voraussetzungen sind durch die Größe des Ortes günstig.

3. Abstandmaßnahmen für Besucher und Mitarbeiter können in allen Bereichen und Phasen der Veranstaltungen eingehalten werden.

4. Kontakte der Besucher sowie der Mitarbeiter können minimiert werden.

5. Bei einer anzunehmenden Fläche von 4 m² pro Person ergibt sich eine Maximalkapazität von 275 Personen auf dem Veranstaltungsgelände inkl. Besuchern und Personal.

Wichtigste Maßnahmen


Hygiene- und Verhaltensregeln werden gegenüber den Besuchern regelmäßig kommuniziert, z.B. durch Veröffentlichung auf der Veranstaltungswebsite, im Programmheft, durch Aushänge der Vorschriften vor Ort an den Einlassbereichen und in den sanitären Einrichtungen und durch Audioansagen.

Ein negatives Testergebnis ist für den Besuch der Veranstaltungen bei einer Inzidenz in Dresden von unter 35 nicht erforderlich.

Das Tragen einer FFP2-Maske ist immer dann erforderlich, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Das kann insbesondere bei der Nutzung der WC-Einrichtung im Haus der Presse nötig sein.

Die Tickets werden größtenteils online verkauft. Tickets können online, an Vorverkaufsstellen und an der Abendkasse erworben werden.

Am Einlass findet bei einer Inzidenz von über 35 eine Aufnahme der Kontaktdaten der Besucher statt. Möglichkeiten sind hier die Corona-Warn-App des Bundes oder analoge Kontaktzettel, die in eine verschlossene Box eingeworfen werden.

Personen mit COVID-19-Verdacht oder entsprechenden Symptomen haben keinen Zutritt zum Veranstaltungsgelände.

Die Hust- und Niesetikette ist einzuhalten. Dies wird auch entsprechend per Aushängen, Durchsagen etc. frequentiert kommuniziert.

Alle Mitarbeiter werden mit den Hygieneregeln vertraut gemacht und ergänzend der neuen Corona-Regeln belehrt und eingewiesen.

Warenannahme und Ausgabe sowie die Warenvereinbarung erfolgt unter der Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften, z.B. das Tragen eines Mundschutzes, regelmäßiges Händewaschen und desinfizieren.

So lange die derzeitige Verordnung besteht, sind die Mitarbeiter verpflichtet (insofern kein gesundheitliches Artest vorliegt) eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen (FFP2-Maske oder medizinische Maske). Dies betrifft das Arbeiten an den Verkaufsständen, den Service am Gast und das Arbeiten in der Küche. An Verkaufsständen kann diese Pflicht nur entfallen, wenn Schutzvorrichtungen, wie Trennwände oder Plexiglas-Scheiben vorhanden sind. Das Personal, welches keinen direkten Kundenkontakt hat und welches den Abstand von 1,50 m zu anderen Personen einhalten kann, müssen - unter diesen Voraussetzungen - keine Maske tragen.