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Vererben oder verschenken: Woran Sie denken sollten

Mi, 03.06.2026
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17 - 18:30 Uhr
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kostenlos / Eintritt frei
Vererben oder verschenken: Woran Sie denken sollten

Beschreibung

Viele Eigentümer fragen sich, ob sie Vermögen – z.B ein Haus – an Kinder verschenken oder erst vererben sollten. Typische Ziele sind der Schutz des Familienheims bei absehbarer Pflegebedürftigkeit, steuerliche Entlastung, Reduzierung unerwünschter Pflichtteilsansprüche sowie Planungssicherheit für ein Kind, das in das Elternhaus einzieht und investiert. Dem gegenüber stehen Nachteile: Wer schenkt, gibt Vermögen und Einfluss weg und kann dieses nicht mehr ohne Weiteres für eigene Betreuung und Pflege einsetzen. Umso wichtiger sind maßgeschneiderte Übergabeverträge und Sicherungen für Krisenfälle im Leben der Kinder. Am 05.05.2026 um 17:00 Uhr informiert Rechtsanwältin Goratsch, Fachanwältin für Erbrecht und von Focus-Spezial als TOP-Anwältin im Erbrecht ausgezeichnet, in der Kanzlei Lauck, Buchenstraße 12a, Dresden. Die Veranstaltung ist kostenfrei; wegen begrenzter Plätze wird um Anmeldung unter 0351/6588770 oder info@ra-lauck.de gebeten (Stichwort: „lebzeitige Vermögensübertragung“).

Mehr Informationen

Kanzlei Lauck
Buchenstraße 12a 1. OG
01097 Dresden

Vortrag