Dresdens Weihnachtsmärkte-Parkplatz am Haus der Presse

Der Mitarbeiter Parkplatz hinter dem Haus der Presse (Otraallee 20) wird in der Vorweihnachtszeit temporär zum öffentlichen Parkplatz. Ab 29. November 2023 stehen ab 16 Uhr insgesamt 250 Parkplätze zur Verfügung. Am Wochenende öffnet der Parkplatz bereits ab 12 Uhr. Die Parkgebühr beträgt pauschal 5 Euro und ist unabhängig von der Standzeit.

Der Parkplatz liegt in unmittelbarer Nähe zu Zwinger und Innenstadt von Dresden. Man erreicht fußläufig den Striezelmarkt, den historischen Weihnachtsmarkt auf dem Neumarkt und den mittelalterlichen Weihnachtsmarkt im Stallhof. Nur wenige Schritte entfernt vor dem Haus der Presse hat in diesem Jahr der beliebte Dresdner Hüttenzauber seine neue Heimat gefunden.

Kunst und Humor kann man im Haus der Presse erleben. Die Ausstellung unter dem Motto „Daten sind auch nur Menschen“ mit den besten Einreichungen zum Deutschen Karikaturenpreis ist täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

Adresse:  Devrientstraße 11, 01067 Dresden
Öffnungszeiten
·        Montag bis Freitag ab 16 Uhr
·        Am Wochenende ab 12 Uhr
Telefonnummer: 0351 4864-2443

Blick vom Haus der Presse auf den Parkplatz hinterm Haus
Der Parkplatz am Haus der Presse ist von der Devrientstraße aus erreichbar. © DDV Mediengruppe

AGB Parkplatz am Haus der Presse (Parkordnung)

1. Vertragsverhältnis
1.1 Mit Befahren eines Fahrzeugs (nur PKW) des Parkplatzgeländes hinter dem Haus der Presse (Ostra-Allee 20) kommt zwischen der DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG, im folgenden nur „DDV“, und dem Nutzer, nachfolgend nur „Nutzer“, eines Stellplatzes ein Vertrag über die Parkplatznutzung zustande. 
1.2 Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche zeitlich beschränkte Nutzung eines Stellplatzes durch ein Fahrzeug. Dem Vertrag liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. 
1.3 Der Vertrag endet in dem Zeitpunkt, in dem das Fahrzeug das Parkplatzgelände verlässt. 
1.4 Auf dem gesamten Parkplatzgelände gilt die StVO

2. Berechtigte Fahrzeuge
2.1 Das Parkplatzgelände ist durch den Nutzer nur mit einem PKW zu befahren, welcher haftpflichtversichert ist, mit gültigem amtlichem Kennzeichen und einer gültigen amtlichen Prüfplakette (TÜV) versehen ist. 
2.2 Das Befahren mit einem anderen motorisierten Fahrzeug, welches nicht ein PKW ist, ist untersagt. 

3. Verfügbarkeit und Stellplatznutzung

3.1 Das Parkplatzgelände kann nur durch die Zufahrt Devrientstraße 11 befahren und verlassen werden. Eine Zufahrt über die kleine Packhofstraße ist nicht möglich
3.2 Es stehen maximal 250 Stellplätze zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz.
3.3 Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen auf dem Parkplatzgelände abgestellt werden. Das Befahren der gesondert gekennzeichneten reservierten Parkplätze ist untersagt. Hierunter zählen insbesondere die reservierten Stellplätze der Oberüber Karger Kommunikationsagentur GmbH und der DDV Media. 
3.4 Der Nutzer ist verpflichtet, platzsparend zu parken, so, dass keine anderen Nutzer oder Dritte durch das Fahrzeug des Nutzers beeinträchtigt werden.

4. Parkdauer 
4.1 Die Benutzung für die Öffentlichkeit ist zunächst für den Zeitraum vom 29.11.2023 bis 30.12.2023 vorgesehen. 
4.2 An Wochentagen ist der Parkplatz im oben genannten Zeitraum für die Öffentlichkeit ab 16:00, am Wochenende ab 12:00 zugänglich. Die Zufahrt ist bis 20:00gewährleistet. Eine Ausfahrt hat am Folgetag bis 02:00 zu erfolgen. 
4.3 Eine Nutzung über den in Ziffer 4.2. genannten Zeitraum ist untersagt. 

5. Kosten 
5.1 Für die Nutzung eines Stellplatzes durch ein Fahrzeug ist der Nutzer verpflichtet, einen Betrag von pauschal 5,- € zu bezahlen. 
5.2 Der entsprechende Preis aus Zifffer 5.1. ist in seiner Höhe unabhängig von der Parkdauer, gilt aber bis maximal 02:00 am Folgetag des Befahrens. Die Gebühr wird mit Befahren des Parkplatzgeländes fällig. Der Nutzer ist verpflichtet, den Betrag vor Erhalt des Parknachweises in bar an den Mitarbeiter zu zahlen, welcher ihm im Bereich der Zufahrt den Parknachweis ausstellt.  
5.3 Nutzer, die auch außerhalb des oben genannten Zeitraums, eine Zugangsberechtigung für das Parkplatzgelände haben, parken kostenfrei. Entsprechende Nutzer haben dies mit Zugangsberechtigungskarte nachzuweisen.

6. Parknachweis 
Der Nutzer ist verpflichtet den Parknachweis für die gesamte Parkzeit für jeden sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu präsentieren. 

7. Vertragsstrafe
7.1 Verstößt der Nutzer gegen die vorstehenden Ziffern 2 bis 6 ergebenden Pflichten, verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von30,- € an die DDV zu zahlen.  
7.2 Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer schuldhaft 
- das Fahrzeug ohne Parkzeitnachweis auf dem Parkplatzgelände abstellt;
- den Parkzeitnachweis nicht sichtbar in der Windschutzscheibe präsentiert, so dass von außen dieser nicht eindeutig erkennbar ist;
- den Parkzeitnachweis in seiner Erscheinung so abändert, dass sich eine Berechtigung aus diesem ergeben würde;
- der Nutzer den Parkplatz außerhalb der sich aus Ziffer 4 Abs. 2 ergebenden Zeiten nutzt;
- nicht in den ausgewiesenen Flächen, auf den anderweitig reservierten Flächen oder sein Fahrzeug nicht platzsparend abstellt.

7.3 Im Falle einer dauerhaften Behinderung, wird durch DDV das Abschleppen des Fahrzeugs veranlasst. Die Abschleppkosten trägt der Fahrzeughalter.

8. Haftung
8.1 Die Haftung der DDV für vertragliche und deliktische Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies ist nicht anzuwenden bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, als auch aufgrund von Verletzungen der Kardinalspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut und vertrauen darf. Sofern DDV hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.
8.2 Im Übrigen ist eine Haftung von DDV für sämtliche Schäden, die auf leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, ausgeschlossen. 
8.3 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen. 
8.4 Soweit die Haftung der DDV ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, derer sich DDV zur Erfüllung des Vertrages bedient. 

9. Schlussbestimmungen 
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
9.2 Hat der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Dresden nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt der Nutzer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss nach außerhalb Deutschlands oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand für Klagen gegen den Nutzer Dresden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.